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Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten an mich gestellten Fragen. Falls Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen.

Wie kurzfristig kann ich einen Termin bekommen?

Aktuell bin ich sowohl in meiner Bad Säckinger, als auch meiner Basler Praxis stark ausgelastet. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, kann ich Ihnen oft innerhalb von Tagen oder Wochen tagsüber einen Termin anbieten. Abendtermine sind meist lange im Voraus belegt. Probieren Sie es auch bei meinen Kolleginnen. Die sind zeitlich oft etwas flexibler.

Werden kurzfristige Absagen berechnet?

In Krankheits- oder Urlaubsphasen, aber auch aus anderen Gründen, kann es zu Absagewellen kommen. Manchmal bleibt kurzfristig knapp die Hälfte meines Wochenplans übrig. Kurzfristige Absagen innerhalb von ein oder zwei Tagen kann ich meist nicht mehr ersetzen und es gibt keine Organisation im Hintergrund, die den Ausfall abpuffert. Gleichzeitig sind Termine meist Wochen und Monate im Voraus geplant und ich schreibe Menschen mit drängenden Anliegen regelmäßig Absagen, weil mein Kalender „eigentlich“ voll ist.

Unabhängig von Personen oder Gründen habe ich mich entschieden, kurzfristiger als 48 h abgesagte Termine routinemäßig zu berechnen (siehe AGBs). Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bitte Sie darum, mir Absagen möglichst früh mitzuteilen, damit andere Menschen die Möglichkeit haben, den Termin wahrzunehmen.

Bezahlt die Krankenkasse die Therapie?

Für in Deutschland Versicherte:

In Bad Säckingen arbeite ich sowohl einzel- als auch paartherapeutisch nur mit Selbstzahlern. Eventuell übernimmt Ihre Krankenkasse aufgrund meiner Zulassung als Heilpraktikerin einen geringen Anteil der Kosten.

Für in der Schweiz Versicherte:

In der Schweiz bin ich als psychologische Psychotherapeutin eidgenössisch anerkannt und zur Abrechnung über die Grundversicherung zugelassen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie in meine Basler Praxis kommen. Für eine Durchführung der Therapie auf deutschem Boden benötigen Sie die explizite Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie weitere Informationen zur Abrechnung über Schweizer KrankenkassenHier finden Sie das Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Therapie anordnen kann.

Wie lange dauert eine Therapie? Verpflichte ich mich dabei?

Ich arbeite auftragsorientiert. Die Therapie dauert nur so lange, wie sie für Sie hilfreich und sinnvoll ist. Oft gibt es schon nach wenigen Stunden entscheidende Veränderungen.

Und dennoch gibt es Einzelpersonen und auch Paare, die es als unterstützend für ihr persönliches Wachstum und ihre Partnerschaft empfinden, sich länger von mir begleiten zu lassen.

Viele meiner Klienten nehmen den Beratungsprozess auch nach Jahren gerne wieder auf, um ihre persönliche Entwicklung in der Partnerschaft fortzusetzen oder sich bei der Lösung neuer Herausforderungen unterstützen zu lassen.

Wer erfährt etwas von der Therapie? Sind die Gespräche vertraulich?

Wenn Sie als Selbstzahler bei mir sind, erfährt niemand von den Gesprächen. Wenn Sie über die Krankenkasse abrechnen, erhält diese Kenntnis von der Anzahl der Gespräche, die abgerechnet werden, und gegebenenfalls von der Diagnose, wie Sie es von Arztbesuchen kennen.

Inhaltlich bleiben die Gespräche 100 % vertraulich.

Zum professionellen Arbeiten gehört es, die eigene Arbeit immer wieder in Supervisionen oder Intervisionen zu reflektieren. In diesen Fällen werden alle Daten der Klientel so anonymisiert, dass die Personen nicht erkennbar sind.

Kontakt

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